Brandschutzhelfer
Was ist Vorgeschrieben?
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über
die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutz-
einrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungsein-
richtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht-
und Rettungswege, Sammelstelle) unterwiesen werden.
(Quelle: DGUV 205-023)
Rechtliche Grundlagen
- §10 Arbeitsschutzgesetz
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV 205-023