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Fit für den Notfall

Brandschutzhelfer

Was ist Vorgeschrieben?

Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über
die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutz-
einrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungsein-
richtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht-
und Rettungswege, Sammelstelle) unterwiesen werden.
(Quelle: DGUV 205-023)

Rechtliche Grundlagen

  • §10 Arbeitsschutzgesetz
  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV 205-023